Zörrer&Lotz, ArchtektenZörrer&Lotz, Architekten, Wien

Unsere Leistungen

01/ Einreichungen bei Baubehörden

Betreuung des gesamten baubehördlichen Verfahrensablaufes

Bei den meisten Bauvorhaben ist vor Baubeginn eine Bewilligung seitens der zuständigen Baubehörde in Form eines rechtskräftigen Baubewilligungsbescheides erforderlich. In manchen Fällen genügt auch die Kenntnisnahme einer Bauanzeige. Zu den dafür notwendigen Unterlagen gehören die Einreichpläne, die wir - gegebenenfalls nach Vorbesprechungen mit den zuständigen Abteilungen (in Wien beispielsweise MA 19, MA 37, MA 46 und andere) – entsprechend den gesetzlichen Anforderungen herstellen.

Bei entsprechender Beauftragung koordinieren wir die Einreichung bzw. Einholung aller notwendigen Belege zum Bauansuchen, wie etwa die statische Vorbemessung oder zutreffendenfalls ein Gutachten über die statische Geringfügigkeit, die Bestätigung betreffend barrierefreies Planen und Bauen sowie sonstige Unterlagen. Bei manchen Bauvorhaben sind auch Kontakte zu Gewerbebehörde und Arbeitsinspektorat erforderlich.

Wir nehmen auf Wunsch im Vollmachtsnamen für den Bauwerber an der Bauverhandlung teil und unterstützen die Erwirkung der Baubewilligung.

Bei etwaigen Planungsänderungen im weiteren Verlauf des Bauvorhabens stellen wir Auswechslungspläne sowie Bestandspläne für die Fertigstellungsanzeige her.

In besonderen Fällen übernehmen wir auch Tätigkeiten des Prüfingenieurs (zuständig für die gesetzlich geforderten Überprüfungen der Bauausführung) im Zusammenwirken mit einem Zivilingenieur für Hochbau (Statiker).

Zu den von uns angebotenen Leistungen gehört schließlich die Ausfertigung der Fertigstellungsanzeige samt der erforderlichen Ziviltechnikerbestätigung über die bewilligungsgemäße und den Bauvorschriften entsprechende Bauausführung als Abschluss des baubehördlichen Verfahrens.