Unsere Leistungen
08/ Beratungen, Studien
Nutzungskonzepte, Gestaltungs- und Einrichtungsvorschläge
Bevor es zu konkreten Planungen kommt, ist es oft sinnvoll, grundsätzliche Überlegungen zur möglichen Nutzung und Gestaltung einer Liegenschaft, eines bestehenden Objektes oder einer Wohnung anzustellen. Diese Beratung kann in rein mündlicher Form, mittels skizzenhafter Darstellungen oder auch unter Einbeziehung umfangreicherer Grundlagen erfolgen.
Fachkundige Beratung auf Basis unserer Erfahrungen mit einer Vielzahl realisierter Projekte kann zur Klärung beitragen, in welcher Weise und in welchen Varianten auf Bedürfnisse und Wünsche des Auftraggebers eingegangen werden kann.
Wichtige Themen und Ziele eines Beratungsgespräches:
• Gewünschte bauliche Veränderungen sollten systematisch hinterfragt werden
• Eine möglichst genaue Definition der gewünschten baulichen Veränderungen ist zu finden
• Aspekte der Bewilligungsfähigkeit aus baurechtlicher Sicht sind zu untersuchen
• Die technische Umsetzbarkeit muss geklärt werden
• Ein vorläufiger Kostenrahmen sollte absteckt werden
Durch Einholen von unverbindlichen Kostenvoranschlägen ausführender Firmen kann bereits in dieser Phase mehr Sicherheit für das grob angesetzte Budget erzielt werden.
Beratungen und Studien zu Nutzungskonzepten zielen nicht immer auf eine unmittelbar darauf folgende Realisierung hin. Unter Umständen können sie auch Voraussetzung für eine geplante Verwertung bzw. Veräußerung (oder auch den Erwerb) eines Objektes sein. Auch Standortanalysen, Untersuchungen des städtischen Umfeldes etc. können dazu wertvolle Informationen liefern.
Diese Architektentätigkeiten sind grundsätzlich als eigenständige Leistungen zu sehen. Nicht nur der erforderliche Zeitaufwand, auch der ideelle Wert der kreativen Ideen bildet in diesem Fall - auch wenn die Beratungen nur mündlich erfolgen - die Grundlage der Honorierung. Bei einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch, das noch nicht auf inhaltliche Details eingeht, ist in der Regel abzuklären, ob es zu einer Beauftragung dieser spezifischen Leistungen kommt und welcher Honorierungsmodus dafür vereinbart werden kann.

